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Anstehende Termine
: 13.10.2023 - Mitgliederversammlung
: Der Kameradschaftsabend war eine sehr gelungene Veranstaltung! Vielen Dank an alle, die daran teilgenommen haben.
: 14 tägig Donnerstag's ab 19:00 Uhr - Treffen der Schießmannschaft
: Aufgrund des fehlenden Schießheimes in Teveren, wird sich in Grotenrath im Jägerhof - Golan getroffen.
§ 1 Name und Sitz
 

Der Verein trägt den Namen: St. Antonius-Schützenbruderschaft aus dem Jahre 1448 Teveren e.V.. Er ist unter diesem Namen eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts zu Aachen unter der Nr. VR.60277 und hat seinen Sitz in Geilenkirchen Stadtteil Teveren.

Die Schützenbruderschaft ist kirchlich verbunden mit der Kath. Kirche Pfarre St. Willibrord Teveren oder deren RechtsnachfolgerIn.

§ 2 Wesen und Aufgaben
 

Die St. Antonius-Schützenbruderschaft aus dem Jahre 1448 Teveren e.V. im Folgenden "Schützenbruderschaft" genannt - ist eine Vereinigung von Personen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. (Vereinsregister Köln VR 421.9) bekennen - im Folgenden "Bund" genannt. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Statut in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der Historischen Deutschen SChützenbruderschaften "für Glaube, Sitte und Heimat" verpflichten sich die Mitglieder der Schützenbruderschaft zu:

1. Bekenntnis des Glaubens durch

a) Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in der Bruderschaft die gleichen Rechte und Pflichten,

b) Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit,

c) Werke christlicher Nächstenlieb.

2. Schutz der Sitte durch

a) Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben,

b) Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport,

3. Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch

a) Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewußtem Bürgersinn,

b) tätige Nachbarschaftshilfe,

c) Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem das dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspiels und des historischen Fahnenschwenkens.

d) Pflege der Kontakte zu den europäischen Nachbarvereinigungen der Schützen.

e) Heimatpflege und heimatliches Brauchtum.

§ 3 Gemeinnützigkeit
 

1. Die Schützenbruderschaft mit Sitz in Geilenkirchen-Teveren verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO)"

2. Der Zweck des Vereins ist

die Förderung des traditionellen Brauchtums.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- Historisches Schießspiel wie beispielsweise den Vogelschuss

- Fahnenschwenken

- Ausrichtung und Durchführung von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen und Festumzügen

die Förderung des Sports.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- die Ausübung des Schießsports. Hierunter fallen die Ausübung und Ausrichtung von Wettkämpfen, die Unterhaltung von Schießstandanlagen

die Förderung kultureller Zwecke.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne des § 68 Nr. 7 AO wie beispielsweise Schützenfeste

- Pflege und Erhaltung von historischen Kulturgegenständen wie beispielsweise Fahnen, Schützensilber, Urkunden und Aufzeichnungen oder sonstigen Gegenständen des traditionellen Brauchtums

die Förderung der Heimat.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- Überlieferung, Pflege und Leben der alt hergebrachten Traditionen und christlichen Werte, um diese für die nachfolgenden Generationen zu erhalten und diesen Generationen aktiv die Heimat als sozialen Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum mit all ihren geschichtlichen und kulturellen Traditionen zu vermitteln.

- Dazu gehört auch die Unterstützung und Unterhaltung von Museen, von Heimathäusern oder Begegnungsstätten

die Förderung der Jugendhilfe.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- aktive Jugendarbeit in der Form von Freizeitangeboten,

- Durchführung von Ferienfreizeiten für Jugendliche (im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr.4 SGBVIII

- Durchführung von Jugendbegegnungen

- Durchführung von Bildungsmaßnahmen zur persönlichen und gesellschaftlicher Weiterentwicklung von Jugendlichen

die Förderung der Völkerverständigung.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- die Pflege der Kontakte zu den europäischen Nachbarvereinigungen der Schützen, insbesondere um sich so für ein friedliches Zusammenleben der Völker in Europa einzusetzen

- Teilnahme an europäischen Schützenveranstaltungen.

3. Die Schützenbruderschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftllche Zwecke,

4. Mittel der Schützenbruderschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Schützenbruderschaft.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

6. Die Bruderschaft darf Gelder an andere steuerbegünstigte Körperschaften weiterleiten.

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